Selektive Fallen gegen die Asiatische Hornisse: Unser Antrag bei der untere Naturschutzbehörde.
- Bienenquartier Moers

- 15. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 7 Tagen
Einleitung
Die Asiatische Hornisse breitet sich aus – und wer meine letzten Beiträge gelesen hat, weiß, welche Gefahr das für unsere heimischen Honigbienen und Wildinsekten bedeuten kann. Doch wer helfen will, darf nicht blindlings handeln. Um unsere Umwelt zu schützen, haben wir jetzt den nächsten wichtigen Schritt getan: Wir haben offiziell die Genehmigung für das Aufstellen selektiver Fallen bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) eingereicht.

Warum nicht einfach eine Falle aufhängen?
Es klingt so simpel: Falle kaufen, Lockstoff rein, fertig. Doch genau hier liegt die Gefahr.
Herkömmliche Fallen können zur Todesfalle für unsere geschützten heimischen Hornissen, Wespen und Schmetterlinge werden.
Wir setzen auf Selektivität: Unsere Fallen sind so konstruiert, dass kleinere Insekten durch spezielle Gitter wieder entkommen können. Dennoch: In Deutschland ist das Fangen von wildlebenden Tieren streng reglementiert.
Der Weg zur Behörde
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir der Behörde detailliert dargelegt:
Wo genau die Fallen stehen sollen (Monitoring-Standorte).
Welche Bauweise wir verwenden, um Beifang zu minimieren.
Wer die Fallen regelmäßig kontrolliert (denn Selektivität funktioniert nur mit menschlicher Aufsicht!).
Was wir uns erhoffen
Wir wollen nicht einfach nur "fangen". Wir wollen Daten sammeln. Wo tritt die Vespa velutina verstärkt auf? Wie können wir unsere lokalen Bienenvölker effektiv schützen, ohne das ökologische Gleichgewicht zu stören? Die Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde stellt sicher, dass unser Projekt auf einem rechtlich sicheren und fachlich fundierten Fundament steht.
Wie geht es weiter?
Jetzt heißt es: Warten auf den Bescheid. Sobald das "Go" der Behörde da ist, nehme ich euch mit zum Aufstellen der Fallen und zeige euch das Monitoring in der Praxis.
Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Das Aufstellen von Fallen für Insekten – auch selektive Fallen für die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) – unterliegt in Deutschland strengen artenschutzrechtlichen Bestimmungen (gemäß § 39 und § 44 BNatSchG). Dieser Beitrag dient der Dokumentation meines persönlichen Genehmigungsverfahrens und stellt keine Aufforderung zum eigenmächtigen Handeln dar. Bitte beachte, dass das Fangen von geschützten Arten ohne behördliche Erlaubnis strafbar ist. Informiere dich vorab zwingend bei deiner zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.




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